Maskenpflicht im Hort

Aufgrund des Infektionsgeschehens müssen Kinder und Personal in Horten ab 16. Oktober 2020 eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

"Die Maskenpflicht gilt für das Personal und für die betreuten Kinder. Bereits jetzt gibt es im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Schulen ein Ampelsystem.

In Stufe 1 (grün) und Stufe 2 (gelb) sind die Betreuungsräumlichkeiten der Horte von der Maskenpflicht ausgenommen. Diese Regelung entspricht der in den Grundschulen, in der die Maskenpflicht in diesen Stufen mit Erreichen des Sitzplatzes endet. Damit herrscht in Stufe 1 und Stufe 2 in den Gruppenräumen, aber auch in den Mehrzweckräumen sowie den Außenbereichen (ohne Zugangswege und Pausenhöfe) keine Maskenpflicht.

In Stufe 3 (rot) gilt im Hort die Maskenpflicht ausnahmslos. Außerhalb der Horte bleibt es bei den bisherigen Regelungen, d.h. Kinder müssen in der Kindertageseinrichtung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Personal kann in Stufe 1 eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, in Stufe 2 und 3 muss diese durchgängig getragen werden."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 16.10.2020

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