Angebot
Tagesablauf

Der Tagesablauf in unserer Kindertagesstätte kann variieren, da er sich situativ an den Bedürfnissen der Kinder orientiert.
Ein AWO Bus holt die Kinder von zu Hause ab und bringt sie nach der Kita wieder nach Hause.
06:45 Uhr bis 08:15 Uhr
Bringzeit, Lernspielzeit
08:15 Uhr bis 09:00 Uhr
Gemeinsames Aufräumen, Morgenkreis
09:00 Uhr bis 09:30 Uhr
Gemeinsames Frühstück
09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Lernspielzeit, individuelle Förderung, Zeit für verschiedene spezifische Aktivitäten auch in Kleingruppen, Bewegungszeit im Freien
11:30 Uhr bis 12:15 Uhr
Gemeinsames Mittagessen
ab 12:00 Uhr
Abholzeit nach individueller Buchung - die Abholzeiten sind nach der Kernzeit flexibel und richten sich nach den Buchungszeiten der Eltern.
12:15 Uhr bis 13:30 Uhr
Mittagsruhe und ggf. Mittagsschlaf
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Lernspielzeit, verschiedene Aktionen, gemeinsame Brotzeit, Zeit für verschiedene spezifische Aktivitäten, Bewegungszeit im Freien
Jetzt geöffnet
ÖffnungszeitenAngela Schmitt09263 7158Mail senden
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Gibt es Mittagsruhe und Schlafmöglichkeiten?
Kinder können sich zu jeder Tageszeit an einem ruhigeren Platz entspannen und ausruhen. Schlafzeiten werden in den meisten Kitas um die Mittagszeit angeboten. Jedes Kind entscheidet selbst, ob es schlafen oder nur ausruhen möchte.
Kommen die Kinder nach draußen?
Kinder brauchen Bewegung. Bewegung macht klug. Der Kita-Alltag berücksichtigt das und wir bieten Kindern so viel wie möglich Bewegung im Garten, bei Spaziergängen und Ausflügen, wie z.B. Wanderungen im Wald.
Für die Außenaktivitäten bitten wir Sie, Ihr Kind witterungsgerecht anzuziehen. Je nach Jahreszeit hinterlegen Sie bitte auch folgende Kleidungsstücke in der Garderobe Ihres Kindes: Badesachen, Sonnenhut, Gummistiefel, Mütze, Schal, Handschuhe, Matschhose, Schneehose etc. Zu Jahresbeginn informieren wir Sie, was Ihr Kind mitbringen sollte. Bitte vergessen Sie nicht die Beschriftung der Kleidung. Für mitgebrachte Kleidung können wir keine Haftung übernehmen.
Was ist eine Kernzeit?
Der Gesetzgeber räumt Einrichtungsträgern die Möglichkeit ein, Mindestbuchungszeiten von 20 Stunden pro Woche bzw. vier Stunden täglich vorzugeben (Art. 21 Abs. 4 Satz 5 BayKiBiG). Damit soll Planungssicherheit ermöglicht werden.
Träger können auch die Lage der Mindestbuchungszeit zur ungestörten Bildungs- und Erziehungsarbeit festlegen (= Kernzeit). Sie soll frei sein von Störungen durch Bringen und Abholen der Kinder. Unsere Krippen und Kindergärten haben in der Regel am Vormittag eine Kernzeit von vier Stunden. In den Horten liegen die Kernzeiten am Nachmittag.
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